Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist nach Eingang der Teilnahmegebühr gültig.
2. Abtretung: Bis zum Kursbeginn kann sich ein Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
3. Rücktritt durch den Veranstalter Fußballakademie: Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren und die Reise beeinträchtigen oder erschweren.
4. Leistungsumfang: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich und obliegen der Entscheidung des Personals vor Ort.
5. Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und Unfallversicherung des Teilnehmers direkt abzusichern.
6. Haftung: Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Personals, die ordnungsgemäße Durchführung der Einheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Personals. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht auch bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden.
7. Ausschluss: Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen des Personals nicht befolgen, sich oder andere gefährden und/ oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen.
8. Einverständniserklärung: Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären ihr Einverständnis mit der Nutzung von im Rahmen der Fußballakademie erstelltem Bildmaterial durch den Veranstalter, insbesondere zu Werbezwecken. Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären darüber informiert zu sein, dass die Fußball Akademie die hier gemachten Angaben per EDV verarbeitet und nutzt.
9. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.